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Allgemeine Gesch�ftsbedingungen

Allgemeines

Unseren Lieferungen liegen ausschlie�lich unsere nachstehenden Verkaufs–, Lieferungs– und Zahlungsbedingungen zugrunde. DieGeltung etwaiger vomK�ufer verwendeter Bedingungen ist selbstdann ausgeschlossen, wenn wir solchen Bedingungen nicht ausdr�cklich widersprechen. Abweichungenund Erg�nzungen des K�ufers sind nur mit unserer ausdr�cklichen schriftlichen Best�tigung wirksam.Im Rahmen laufender Gesch�ftsverbindungen gelten die nachfolgenden Bedingungen f�r k�nftigeK�ufe auch dann, wenn dies in Zukunft nicht ausdr�cklich vereinbart wird.

1. Angebot und Abschlu�

(1) Unsere Angebote sind nur f�r eine angemessene Frist g�ltig und freibleibend. Zwischenverkaufbleibt vorbehalten.

(2) Auftr�ge und deren �nderungen sind f�r uns erst nach unserer schriftlichen Best�tigung bindend. Dies gilt auch f�r Bestellungen an unsere Vertreter.

(3) Der K�ufer pr�ft den Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbest�tigungen und hat eventuelle Unstimmigkeiten sofort zu beanstanden, sp�testens jedoch innerhalb einer Woche.

2. Preise

(1) Die Preise sind in EURO gerechnet, beziehen sich grunds�tzlich auf den Warenwert und enthalten

keine Mehrwertsteuer; sie gellten ab Werk und sind stets freibleibend. Die Mehrwertsteuer wird zus�tzlich berechnet.

(2) Eine Erh�hung der Werkstoffpreise und L�hne sowie nachtr�gliche, im Preis nicht ber�cksichtigte Angaben berechtigen uns zu einer verh�ltnism��igen Preiserh�hung.

(3) Bei Bestellung einzelner Beschl�ge, insbesondere solcher in besonderen Ausf�hrungen, behalten wir uns vor, Mindermengenzuschl�ge zu berechnen.

(4) Bei Bestellungen und Auftr�gen, die nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschlu� ausgef�hrt werden sollen, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung g�ltigen Preise in Rechnung zu stellen.

Die Lieferfrist beginnt keinesfalls vor der vollst�ndigen Klarstellung aller Einzelheiten der Ausf�hrung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Sofern sich die Ablieferung aus Gr�nden verz�gert, die der K�ufer zu vertreten hat, gilt die Frist als eingehalten, wenn wir dem K�ufer die Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist gemeldet haben.

(5) Teillieferungen sind zul�ssig. Teilabrufe haben so rechtzeitig zu erfolgen, da� eine einwandfreie Herstellung der Ausf�hrung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist m�glich ist. Andernfalls verl�ngertsich die Lieferzeit umeinen entsprechenden Zeitraum. Alle durch Teillieferungen entstehenden zus�tzlichen Transport– und Verpackungskosten gehen zu Lasten des K�ufers.

3. Auftrags�nderungen, Sonderteile

(1) Auftrags�nderungen vor oder nach Erhalt der Auftragsbest�tigung k�nnen wir nur ber�cksichtigen, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vomK�ufer �bernommen werden und eine ausreichende Verl�ngerung der Lieferzeit zugebilligt wird.

(2) �nderungen und Abweichungen in der Ausf�hrung eines Auftrages sind unsererseits zul�ssig, wenn sie aus technischen Gr�nden notwendig sind.

(3) Von uns f�r die Herstellung von Sonderteilen angefertigte Werkzeuge, Einrichtungen, Kokillen, Modelle usw. bleiben stets unser Eigentumund k�nnen nicht herausgegeben werden, auch wenn vomK�ufer ein Werkzeugkosten–Anteil bezahlt wurde. Zur Annahme von Anschlu�auftr�gen sind wir nicht verpflichtet.

4. Lieferung

(1) Lieferfristen werden nach M�glichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich.Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

(2) Versp�tete Lieferungen verpflichten uns nicht zum Schadenersatz, geben dem K�ufer aber auch nicht das Recht, ganz oder teilweise vomVertrag zur�ckzutreten. F�lle h�herer Gewalt und Betriebsst�rungen einschl. Rohmaterialmangel, Maschinendefekte, Arbeitermangel (auch infolge von Krankheit und Krieg) entbinden uns von der angegebenen Lieferfrist und von der Verpflichtung zur vollst�ndigen Auslieferung.

(3)Abrufbestellungen gelten l�ngstens bis zu 12Monaten abDatumunsererAuftragsbest�tigung. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die noch nicht abgerufene Ware an den K�ufer abzusenden und zu berechnen oder die hier lagernden Materialien nebst unseren Kosten– und Gewinnaufschl�gen in Rechnung zu stellen.

(4) Falls der Versand oder die Bestellung auf Wunsch des Kunden verz�gert wird, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in H�he von 0,5% des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat berechnet werden. Dieses Lagergeld wird auf h�chstens 5% begrenzt, wenn nicht nachweislich h�here Kosten entstanden sind.

5. Versand, Verpackung

(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des K�ufers, und zwar nach unserem besten Ermessenohne Verpflichtung f�r billigste und sicherste Verfrachtung.

(2) Bei unbeanstandeter �bernahme durch den Frachtf�hrer gilt einwandfreie Verpackung als nachgewiesen. Die Gefahr geht auf den K�ufer �ber, sobald die Ware dem K�ufer zur Verf�gung gestellt oder an einen Spediteur oder Frachtf�hrer �bergeben ist; sp�testens jedoch mit dem Verlassen des Lieferwerks. Verz�gert sich der Versand infolge von Umst�nden, diewir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage des Zugangs der Mitteilung �ber die Versandbereitschaft auf den K�ufer �ber. Versicherungen f�hren wir nur auf ausdr�cklichen Wunsch des K�ufers f�r dessen Rechnung aus.

(3) Gelieferte Ware wird nicht zur�ckgenommen.

(4) Transportverpackung

a) Gitterboxen werden von allen Spediteuren im Tauschverfahren leihweise zur Verf�gung gestellt.

b) Kartons: Wir verwenden ausschlie�lich Kartons nach der neuen Verpackungsordnung mit Resy-

Zeichen. Die zum Verschlie�en verwendeten Klebeb�nder und Umreifungsb�nder sind aus wiederverwertbarem Polypropylen.

c) Solange wir mit dem Empf�nger der Transportkartons nicht auch die Kosten f�r die Wiederverwertung durch ein staatliches oder privates Wiederverwertungsunternehmen nach Wahl und in der N�he des K�ufers miterwerben k�nnen, hat der K�ufer die ihm entstehenden Kosten selbst zu tragen.

6. R�cksendungen

(1) R�cksendungen bed�rfen unserer vorherigen Zustimmung und haben frei unserem Werk zu erfolgen.

(2)Wenn wir die R�cksendung nicht zu vertreten haben, d�rfen wir die Gutschrift je nach Art und Umfang der Retoure um 10–25% f�r die uns entstehenden Kosten k�rzen.

7. Zahlungen

(1) Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 3% Skonto, innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto, jeweils gerechnet vom Absendetag der Ware. Skontoabzug ist nur zul�ssig, wenn alle zur Nettozahlung f�lligen Rechnungen bezahlt sind. Im�brigen steht uns nach 366, 367 BGB das Recht der Bestimmung zu, wie Zahlungen anzurechnen sind.

(2) Unsere Vertreter sind nicht inkassoberechtigt.

(3) Wechsel werden von uns nur aufgrund besonderer Vereinbarungen hereingenommen. Die Hereinnahme von Wechsel und Schecks erfolgt stets nur erf�llungshalber.

8. Zahlungsverzug

(1) Bei Ziel�berschreitungen berechnen wir – ohne da� es einer Mahnung bedarf – Zinsen in H�he der uns selbst entstehenden Kosten f�r Bankkredite, mindestens jedoch 2% �ber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens.

(2) Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, ung�nstigen Ausk�nften �ber den K�ufer (insbesondere wenn bei diesem Wechselproteste oder Zwangsvollstreckungen vorkommen) werdenalle noch anstehenden Forderungen – auch aus Wechseln – sofort f�llig.

(3)Wir sind in den vorgenannten F�llen befugt, bereits gelieferte Ware sicherheitshalber wieder an uns zu nehmen, ohne da� hierdurch die Zahlungspflicht des K�ufers erlischt. Ist die Lieferung noch nicht erfolgt, k�nnen wir die Fertigung und Lieferung von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abh�ngig machen. Wir sind auch berechtigt, vom Vertrage zur�ckzutreten.

9. Gew�hrleistung

(1) Eine Gew�hr daf�r, da� die von uns angebotenen oder gelieferten Waren f�r die vom K�ufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind, �bernehmen wir nicht.

(2) Der K�ufermu� die gesamteWare sofort nach Erhalt genau pr�fen. Bei begr�ndeter schriftlicher Beanstandung innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware leisten wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz oder erstatten den berechneten Preis, wenn uns die beanstandeten Teile zuvor zur�ckgesandt werden und eine Behebung der M�ngel nicht m�glich ist. Alle weitergehenden Anspr�che, m�gen siehei�en wie sie wollen – auch im Falle besonderer Garantien oder Zusicherungen – sind ausgeschlossen.

(3) Der K�ufer ist verpflichtet, die nach fachlichem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit f�r die

Ersatzlieferung zu gew�hren. R�umt der K�ufer diese nicht ein, so sind wir von der M�ngelhaftung befreit.

Dieses gilt auch dann, wenn uns der K�ufer auf unser Verlangen die beanstandete Ware nicht unverz�glich

zur Verf�gung stellt.

(4) F�r die Gew�hrleistungsanspr�che des K�ufers gilt die gesetzliche Verj�hrungsfrist.

(5) Unsere Haftung erlischt, wenn Nacharbeiten und �nderungen ohne vorherige Zustimmung vorgenommen

oder von uns nicht gelieferte Teile verwendet wurden.

(6) Voraussetzung f�r die Gew�hrleistung ist die Erf�llung der dem K�ufer obliegenden Vertragsverpflichtungen. Insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

(7) Weitere gew�hrleistungsrechtliche Anspr�che sind ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

(1) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferteWare bleibt unser Eigentumbis zur Erf�llung s�mtlicher uns gegen�ber dem K�ufer zustehenden Anspr�che.

(2)Wird die gelieferteWare durch den K�ufer zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung f�r uns. Ein Eigentumserwerb des K�ufers nach 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns geh�renden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh�ltnis des Wertes der von uns gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

(3) Eine Weiterver�u�erung der Vorbehaltsware im gew�hnlichen Gesch�ftsgang ist nur dem Besteller gestattet, derWiederverk�ufer ist. Der K�ufer tritt seine Forderungen aus einemWeiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in dem Betrag an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Erfolgt derWeiterverkauf zusammen mit anderen, nicht uns geh�renden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der K�ufer schon jetzt seine Forderung aus demWeiterverkauf in dem Betrage an uns ab, der demWert derVorbehaltsware entspricht.Wird Vorbehaltsware, die in unseremMiteigentumsteht, weiterverkauft, so tritt der K�ufer schon jetzt seine Forderung aus demWeiterverkauf in dem Betrage an uns ab, der unserem Anteilwert am Miteigentum entspricht.

Wird die Vorbehaltsware vom K�ufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundst�ck eines Dritten eingebaut, so tritt der K�ufer schon jetzt den ihm gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht,erwachsenden Verg�tungsanspruch in dem Betrage an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Steht die Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht. Steht dem K�ufer ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherheitshypothek nach � 648 BGB zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten H�he auf uns �ber. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist der Wert unserer Gesamtforderung zuz�glich eines Sicherungsaufschlages von 20%. Den Rang eines abgetretenen Teilbetrages im Rahmen der dem K�ufer erwachsenden Gesamtforderung bestimmen wir.

(4) Der K�ufer ist zurWeiterver�u�erung der Vorbehaltsware oder zumEinbau nurmit derMa�gabe berechtigt und wird erm�chtigt, da� die Kaufpreisforderungen (Werklohnforderungen oder sonstige Verg�tungsanspr�che) gem�� Absatz 3 auf uns �bergehen. Zu anderen Verf�gungen �ber die Forderungen, die er gem�� Absatz 3 an uns abgetreten oder abzutreten hat (einschlie�lich ihrer Abtretung, Sicherungsabtretungen und Verpf�ndung), ist der K�ufer nicht berechtigt.

(5)Wir erm�chtigen den K�ufer unter Vorbehalt desWiderrufs zurEinziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf (derWerklohnforderungen oder sonstiger Verg�tungsanspr�che). Von unserer eigenen Einziehungsbefugnis werden wir keinen Gebrauch machen, solange der K�ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der K�ufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung im Namen des K�ufers anzuzeigen.

11. Aufrechnung

(1)Die Aufrechnung mit Anspr�chen jeglicher Art des K�ufers ist unzul�ssig, desgleichen die Zur�ckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr�che oder aus irgendeinem anderen Grunde.

(2)Die Abtretung von Anspr�chen und Ersatzanspr�chen, die aus einemGesch�ftsabschlu� gegen uns erworben werden, ist ausgeschlossen.

12. Patente

Bei Anfertigung nach Angaben, Zeichnungen oder Entw�rfen des K�ufers ist dieser f�r die Ordnungsm��igkeit in Bezug auf das Patent–, Gebrauchs– und Geschmacksmusterrecht selbst verantwortlich.F�r alle in diesemZusammenhang entstehenden Folgen haftenwir nicht. Der K�ufer ist verpflichtet, uns von allen Anspr�chen Dritter freizustellen.

13. Produkthaftung etc.

Haftungsgrenze und sonstige Schadensersatzanspr�che

(1)Unsere Haftung aus allenRechtsgr�nden, vertraglich oder au�er vertraglich beschr�nkt sich auf den Umfang unserer Versicherungsdeckung: EUR 2.000.000,– f�r Personensch�den (max. 500.000,– je Einzelperson). EUR 500.000,– f�r Sachsch�den, EUR 12.500,– f�r Verm�genssch�den.

(2) Soweit nicht im Vertrag einschlie�lich dieser Bedingungen etwas anderes bestimmt wird, werden Schadenersatzanspr�che des K�ufers wegen Mangelfolgesch�den, Verletzung von vertraglicher oder gesetzlichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschlu� oder unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen unsererseits oder seitens unserer Erf�ungsgehilfen auf Vorsatz, auf grob fahrl�ssigem Verhalten oder auf der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten.

(3)Soweit wir zumSchadenersatz verpflichtet sind, beschr�nkt sich diese Verpflichtung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden.

(4) Unsere gesamte Haftung wegen des grob fahrl�ssigen oder vors�tzlichen Verhaltens unserer Erf�llungsgehilfen oder unserer Verrichtungsgehilfen sowie wegen deren leicht fahrl�ssigen Verletzung von Kardinalpflichten wird beschr�nkt auf den Umfang unserer Versicherungsdeckung gem. Ziff. 1.

(5)Anspr�che wegen Verschuldens bei Vertragsabschlu� sowie positiver Vertragsverletzung verj�hren in derselben Frist wie die Gew�hrleistungsrechte, soweit sie auf Sachmangel beruhen, ansonsten in 3 Jahren.

(6) Eventuelle Anspr�che eines Gesch�digten nach dem Produkthaftungsgesetz werden durch die vorstehenden Regelungen nicht ber�hrt.

14. Geltung, Gerichtsstand

(1) F�r s�mtliche Lieferungen, auch solche aus zuk�nftigen Bestellungen sind ausschlie�lich die vorstehenden Bedingungen ma�gebend, welche durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten. Vondiesen Bedingungen abweichende Einkaufsvorschriften des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir hiergegen nicht ausdr�cklich widersprochen haben.

(2) Abweichende Bedingungen erkennen wir nur dann an, wenn dieser ausdr�cklich schriftlich vereinbart worden sind.

(3) Bei rechtlicher Ung�ltigkeit eines Teiles unserer Verkaufsbedingungen bleiben die �brigen Punkte verbindlich.

(4) Erf�llungsort ist Velbert, Gerichtsstand f�r alle Anspr�che der Vertragsparteien einschlie�lich Wechsel– und Scheckklagen ist das f�r uns zust�ndige Gericht, wenn der K�ufer Vollkaufmann ist.Ma�gebend ist das deutsche Recht.

(5) Internationale Zust�ndigkeit der deutschen Gerichte ist vereinbart.

(6) Wir arbeiten mit der elektronischen Datenverarbeitung unter Ber�cksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes.